Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

DRUM DESIGN Christian Färber

Im Äule 7, 6850 Dornbirn

UID Nummer: ATU44857400

I. Allgemeines:

  1. Für alle Geschäfte zwischen der Firma Christian Färber DRUM DESIGN (künftig DRUM DESIGN) einerseits und ihren Geschäftspartnern (künftig Auftraggeber genannt) andererseits, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  2. Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  3. Eine allfällige Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen lässt die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und allfällige Verträge unberührt, welche unter ihrer Zugrundelegung geschlossen wurden. Die unwirksamen Teile der Geschäftsbedingungen werden von DRUM DESIGN und die unwirksamen Teile der Vereinbarung werden von den Parteien ehebaldigst durch solche wirksame Bestimmungen ersetzt, welche dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

II. Vertragsabschluss

  1. Angebote von DRUM DESIGN sind freibleibend. Die Bestellung des Auftraggebers ist das Angebot im Rechtsinn. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung, insbesondere auch email, oder die Lieferung kommt der Kaufvertrag, Reparaturauftrag oder Mietvertrag zu Stande. DRUM DESIGN ist berechtigt, Aufträge auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. DRUM DESIGN ist zudem berechtigt bestätigte Aufträge ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
  2. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
  3. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen.
  4. Die Bestellung des Auftraggebers ist ein verbindliches Angebot, gleich welchen Mediums er sich bei der Bestellung bedient.

III. Preise

  1. Die von DRUM DESIGN bei Preisauszeichnungen angegeben Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und beziehen sich auf die Mengeneinheit 1 Stück (Paar bei Schlägeln), falls nicht anders angegeben. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Die Rechnungslegung erfolgt unter Zugrundelegung der Anbots- bzw. der vereinbarten Preise soweit möglich umgehend bei bzw. nach Lieferung. Zahlungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist DRUM DESIGN berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

IV. Fernabsatzgesetz

  1. Fernabsatz ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner, z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet, usw. abgeschlossen wurde, soweit es sich dabei um ein Verbrauchergeschäft handelt.
  2. Die für ein Fernabsatzgeschäft erforderlichen Informationen sind im Fall des Abschlusses über Internet der Homepage von DRUM DESIGN einschließlich dieser AGB zu entnehmen.
  3. Ein Verbraucher kann von einem in Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist, die sieben Werktage beträgt, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Wenn die Informationspflichten nicht erfüllt wurden, beträgt die Rücktrittfrist drei Monate. Die Ware ist bei Rückgabe grundsätzlich in Originalverpackung, im Originalzustand und vollständig frei Haus zu retournieren. Die angefallenen Versandspesen können wir leider nicht stornieren.
  4. Vom Rücktrittsrecht des Verbrauches bei einem Fernabsatzgeschäft sind gesetzlich ausdrücklich ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurden, kostenpflichtige Downloads, weiteres Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte, mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften sowie die in § 5b KSchG aufgelisteten Verträge.
  5. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzgeschäfte im Konsumentenschutzgesetz bleiben unberührt.

V. Vertragsrücktritt

  1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Nachfristsetzung von einer Woche ist DRUM DESIGN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nicht von beiden Seiten bereits zur Gänze erfüllt ist.
  2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist DRUM DESIGN von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
  3. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine gänzliche oder teilweise Stornierung des Auftrags erklären sollte, hat DRUM DESIGN die Wahl, dennoch den Auftrag bei vollem Entgeltanspruch zu erfüllen oder, nicht bei einem Geschäft mit einem Verbraucher oder einem Minderkaufmann eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Vertragsstrafe in Form einer Stornogebühr von 50 % der Auftragssumme bzw. des von einer Teilstornierung betroffenen Teiles derselben, soweit nicht der nachfolgende Punkt 4. zur Anwendung kommt, zu verlangen. Durch diese Stornogebühr wird die Geltendmachung übersteigender Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen. Soweit die Ausführung des Werkes durch DRUM DESIGN aus anderen Gründen als einer Stornierung durch den Auftraggeber, jedoch aus Umständen, die ebenfalls auf Seite des Auftraggebers liegen, unterbleibt, gilt die gesetzliche Regelung.
  4. Im Falle einer Teilstornierung ist DRUM DESIGN berechtigt, wie im Falle einer gänzlichen Auftragsstornierung vorzugehen, sofern die Teilstornierung 40 % der Gesamtauftragssumme überschreitet oder sofern diese die wichtigsten Teile des Auftrages betrifft.
  5. Im Falle eines Leistungsverzuges von DRUM DESIGN ist der Auftraggeber zum Vertragsrücktritt berechtigt, nachdem er vorausgehend DRUM DESIGN eine angemessene, mindestens 14 tägige Nachfrist eingeräumt hat, deren Lauf ab Zustellung eines eingeschriebenen Mahnschreibens beginnt. Im Falle von Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers gilt Punkt X. Ziffer 4 dieser AGB. Das Recht des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten, ist jedoch ausgeschlossen, wenn DRUM DESIGN Lieferungen/Leistungen deshalb noch nicht erbracht hat, weil Gerechtfertigteerweise von einem vereinbarten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht wird oder wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. In diesem Fall verlängern sich – unbeschadet des Rücktrittsrechts von DRUM DESIGN – die Termine/Fristen entsprechend.
  6. Betriebsstörungen im Bereich von DRUM DESIGN und/oder eines allfälligen Zulieferers oder Subunternehmers usw., insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber weder zur Beendigung des Vertragsverhältnisses noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Die Erfüllung des Rechtsgeschäftes durch DRUM DESIGN ruht für die Dauer der Betriebsstörung.

VI. Zahlung

  1. Die Rechnungen/Teilrechnungen sind ohne jeden Abzug binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum (= Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft) zu bezahlen.
  2. Wechsel oder Schecks werden nur in EURO, nur zahlungshalber und nur unter der Bedingung angenommen, dass sämtliche damit verbundenen Spesen, gleichgültig welcher Art, vom Auftraggeber/Einreicher getragen werden.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten, ohne dass es einer vorausgehenden Mahnung bedürfte, Verzugszinsen von mindestens 12% p.A. als vereinbart. Höhere Zinsen können berechnet werden, sofern DRUM DESIGN mit höheren Zinsen belastet wird. Ebenso kann DRUM DESIGN weitergehende Schäden geltend machen.
    Zur Absicherung des Kreditrisikos entsprechend der jeweilige Bonität behält sich DRUM DESIGN vor, die vom Auftraggeber erbetene Lieferung nur gegen Nachnahme/Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Weiters ist DRUM DESIGN berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere auch wenn die Erfüllung ihrer Forderungen wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Liquidität des Auftraggebers gefährdet wird. Im letztgenannten Fall ist DRUM DESIGN auch berechtigt, die sofortige Zahlung noch nicht fälliger Rechnungen zu begehren, noch nicht berechnete Leistungen/Teilleistungen mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen, Waren – über die sie noch verfügen kann – nicht auszuliefern und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Dasselbe gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung oder eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Einleitung eines solchen Verfahrens beim Auftraggeber.
  4. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Rechts- und Geschäftsbeziehungen kann mit Bezahlung sämtlicher Forderungen von DRUM DESIGN erreicht werden.
  5. Bei DRUM DESIGN einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten, insbesondere Kosten eines beigezogenen Anwaltes und/oder Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld.
  6. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, DRUM DESIGN sämtliche vorprozessualen Kosten, insbesondere Anwaltshonorare und/oder Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Sofern DRUM DESIGN das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,– zu bezahlen.

VII. Lieferung

  1. Liefertermine bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
  2. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers.
  3. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftragsgebers liegen, gehen zu Lasten und Kosten des Auftraggebers.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Produkte und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Zinsen und Kosten uneingeschränktes Eigentum von DRUM DESIGN.
  2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
  3. Bei Warenrücknahmen ist DRUM DESIGN berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

IX. Aufrechnung

  1. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftragsgebers wird ausgeschlossen

X. Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Tritt bei einer gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für DRUM DESIGN, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Auftraggeber verbundenen Unannehmlichkeiten. DRUM DESIGN verpflichtet sich, die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.
  2. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für DRUM DESIGN mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn DRUM DESIGN die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Sphäre von DRUM DESIGN liegenden Gründen unzumutbar sind.
  3. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Ausstellungsstücke, Vorführware, Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen in Folge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
  4. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschäden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DRUM DESIGN oder ihres Subunternehmers beruhen. Der Höhe nach sind solche Schadenersatzforderungen mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt.

XI. Datenschutz und Adressenänderung

  1. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von DRUM DESIGN automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, DRUM DESIGN Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Als Erfüllungsort wird der Sitz der Zentrale von DRUM DESIGN in 6850 Dornbirn vereinbart.
  2. Für alle sich aus einem Vertragsverhältnis mit DRUM DESIGN ergebenden Streitigkeiten wird ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes gem. § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Gmunden vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
  3. Es gilt österreichisches materielles Recht.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.